ZUSATZVEREINBARUNG zu den Geschäftsbedingungen
für All4Life VERTRIEBSPARTNER
Provisionen für die Vermittlung von Energielieferverträgen.
Tarife: SPOT und Fixpreis
SPOT:
Der SPOT-Ausgabepreis wird als Basispreis tituliert, hinzugerechnet wird eine sogenannte Handling-FEE, die der VERTRIEBSPARTNER frei wählen kann. Der Basispreis addiert mit Handling-FEE ergibt den Verkaufspreis pro kWh. Zu berücksichtigen ist, dass der SPOT-Ausgabepreis variabel ist und sich ständig nach oben oder nach unten verändert.
Aus der Handling-FEE wird auch die Provision für den All4Life VERTRIEBSPARTNER berechnet, die in der jeweiligen Position zur Auszahlung kommt. Zur Vereinfachung stellt All4Life einen Provisionsrechner zur Verfügung mit dem die Grundprovision eruiert werden kann. Der Provisionsrechner steht auf der Plattform von All4Life zum Downloaden bereit.
Diese Berechnung stellt einen Annäherungswert dar, die exakte Provision wird erst nach dem tatsächlichen Verbrauch des Kunden festgestellt bzw. vom Lieferanten berechnet.
Provisionsberechnungen über der Grundprovision sind im Vergütungsplan, der Bestandteil der Geschäftsbeziehung ist, für All4Life VERTRIEBSPARTNER geregelt.
Fixpreis:
Für Strom- und Erdgaskunden im Gewerbe-Segment können Fixpreise, sofern es der Energie-Lieferant zulässt, angeboten werden.
Preisanpassungen Basispreise:
Die Grundpreise werden wöchentlich angepasst, haben immer eine Gültigkeit von Dienstag bis zum kommenden Montag und werden mit Wochennummer der laufenden Woche auf der Plattform von All4Life im Vertrags-Download ausgewiesen.
Nach Ablauf der Kunden-Vertragsbindung kann es zu einer Änderung der zu Grunde liegenden Basispreise für die Provisionierung der betreffenden Kunden kommen. Es gilt dann die neu zu berechnende Provision. Übersteigen die neuen Basispreise den Verkaufspreis, entfällt der Provisionsanspruch.
Provision:
Die Provision wird je nach Verbrauch, der oben angeführten Berechnung und solange der Vertrag mit dem Kunden besteht, monatlich auf unbestimmte Zeit ausbezahlt. Bei Kunden, mit denen ein Spezialpreis vereinbart wird, wird die Provision nach bestem Wissen individuell und fair angepasst. Verkaufspreise dürfen niemals unter den Basispreisen liegen. Wird aus welchem Grund auch immer, keine Provision vom Energie-Lieferanten bzw. vom Energie-Vertragspartner an All4Life ausbezahlt, entfällt auch der Provisionsanspruch vom All4Life-VERTRIEBPARTNER.
Akonto Sonderregelung:
Für Kunden bis 100 MWh pro Jahr gemäß vorliegender Jahresabrechnung wird bis auf Widerruf eine Akontierung der Provision des ersten Jahres vereinbart, sofern diese vom Lieferanten ausbezahlt wird.
Die ersten 12 Monate der Provision wird nach Anschaltung des Energie-Liefervertrages und der Begleichung der ersten Vorschreibungsprämie bzw. Rechnung an den Kunden im darauffolgenden Monat vom neuen Energie-Lieferanten (auf Basis der Wechselliste des Lieferanten) als Akonto ausbezahlt.
Die Akonto-Höhe ist mit dem Provisionsrechner zu berechnen und kann durch All4Life angepasst werden. Bei Kundenfällen, bei denen Provisionen akontiert wurden, gebührt eine weitere laufende Provision erst ab dem 13. Monat.
Da sich das Akonto auf Basis des Verbrauchs gemäß Jahresabrechnung berechnet, findet nach dem ersten Jahr bzw. nach Ablesung bei ungemessenen Kunden eine Aufrollung und Gegenrechnung mit dem tatsächlich angefallenen Verbrauch statt. Etwaiger Mehrverbrauch wird nach provisioniert, Minderverbrauch gegengerechnet, sodass der tatsächliche Verbrauch als Basis für die Provision abgerechnet wird.
Sollten Sie die in dieser Zusatzvereinbarung geregelten Energielieferverträge vermitteln wollen, dann laden Sie sich diese herunter und mailen diese ausgefüllt und gezeichnet an office@all4life.info.